Besteht für alle bezahlten Blog-Artikel Kennzeichnungspflicht? Wie müssen diese gekennzeichnet werden und was zählt eigentlich als Werbung? Wir klären Sie auf.
Autor: Roman Isheim, 28.06.2018, Thema: Kennzeichnungspflicht von bezahlte Blogbeiträge
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Was zählt eigentlich als Werbung und wieso muss diese gekennzeichnet werden?
Bei den Printmedien gilt das sogenannte Trennungsgebot. Dies bedeutet, dass der redaktionelle Inhalt ganz klar von der Werbung getrennt wird und dementsprechend gekennzeichnet werden muss. Als Werbung im üblichen Sinn wird jede Äußerung mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Einbringung von Dienstleistungen, verstanden. Dies geht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 09.06.2011 hervor. Für die neuen Medien muss die E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG, das Telemediengesetz (TMG) und der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) betrachtet werden. Demnach muss auch hier zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt unterschieden werden. Also gilt auch hier die Kennzeichnungspflicht. Außerdem muss die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, klar identifizierbar sein.
Kennzeichnung eines bezahlten Beitrags
Wie Sie einen bezahlten Artikel richtig kennzeichnen, ist nicht eindeutig geregelt. Ist der Beitrag zu Beginn mit einem gut lesbaren „Anzeige“ versehen, machen Sie auf jeden Fall nichts falsch. Diesen Begriff „Anzeige“ schreiben auch die meisten Landespressegesetze bei gedruckten Publikationen vor. Auch die Begriffe „Werbung“ oder „Werbeinformation“ genügen. Ausdrücke wie „Advertorial“ oder „PR-Information“ sind hingegen etwas problematischer. Vor allem bei englischen Begriffen wie „Sponsored“ sind Gerichte der Meinung, dass der Durchschnittsnutzer sie nicht kennt.
Muss der Werbehinweis am Anfang stehen oder kann er irgendwo auftauchen? Wenn der Artikel vom Sponsor verfasst wurde oder dieser Sie mit dem Schreiben des Artikels beauftragt hat, muss der Hinweis am Anfang stehen. Auch bei Sachzuwendungen (Reise, Gerät) über die Sie schreiben sollten, müssen Sie ebenfalls zu Beginn des Artikels darauf aufmerksam machen. Haben Sie die Sachzuwendung ohne Verpflichtung erhalten, genügt ein Hinweis innerhalb des Artikeltextes.
Hinweis: Unsere Berichte sind oft sehr ausführlich. Daher bieten wir an dieser Stelle eine Zusendung des Artikels im PDF-Format zur späteren Sichtung an. Nutzen Sie das Angebot um sich die Praxis-Impulse in Ruhe durchzulesen, Sie können hierfür auch einfach auf das PDF-Symbol klicken.
Ist eine Abmahnung wahrscheinlich?
Momentan kommt es selten zu Abmahnungen zwischen Unternehmen im Social-Media Bereich. Beim Rundfunk, Fernseher und Print sieht das hingegen anders aus. Da haben manche große Konzerne eigenen Rechtsabteilungen mit firmeneigenen Juristen, die sich den ganzen Tag damit beschäftigen, die Werbung ihres Unternehmens auf Wettbewerbsmäßigkeit zu prüfen. Gleichzeitig sehen sie sich die Werbung der Konkurrenz an und fragen sich, ob eine Abmahnung fällig sein könnte. Allerdings wird vieles nicht gerichtlich geregelt. Die meisten Fälle werden zivilrechtlich über Abmahnungen gelöst. Somit gibt es hierzu keine Gerichtsentscheidungen.
Wo gilt die Kennzeichnungspflicht noch?
Für verschiedene Art von Werbung gibt es auch verschiedene Regeln. Nicht immer ist sie zwingend erforderlich und nicht immer muss sie auf die gleiche Art und Weise gekennzeichnet werden.
Reisen und Veranstaltungen
Sind Sie zu einer Veranstaltung eingeladen, bei der die Übernachtung und Reisekosten übernommen werden und Sie anschließend einen Artikel ohne weitere Beeinflussung schreiben, so zählt das eher als redaktioneller Beitrag und nicht als Werbung. Allerdings ist es empfehlenswert hier zu erwähnen, dass Sie eingeladen wurden.
⇒ keine Kennzeichnungspflicht. Kennzeichnung zwecks Transparenz empfohlen.
Sponsored Content
Bei einem Sponsored Content erhält der Blogger/Verfasser von einem Unternehmen einen maßgeschneiderten Artikel mit hochwertigen redaktionellen Inhalten. Der Blogger wird für die Veröffentlichung bezahlt.
⇒ Kennzeichnungspflicht
Affiliate-Links
Bei einem Affiliate-Link erhält der Seitenbetreiber bei einem Klick mit anschließendem Kauf eine vorher vereinbarte Provision vom Affiliate-Partner. Zwar fließt hier das Geld nur indirekt, aber es ist dennoch besser sicherzugehen.
⇒ keine Kennzeichnungspflicht. Kennzeichnung als Werbung empfohlen.