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WhatsApp DSGVO: Verstößt der Messenger-Dienst gegen die neue DSGVO?

WhatsApp ist wohl der bekannteste Messenger-Dienst in Deutschland. Der Messenger-Dienst wird sowohl privat als auch beruflich genutzt. Doch ist WhatsApp DSGVO konform? Dürfen Unternehmen Kundendaten im Messenger-Dienst speichern? Welche Strafen können drohen?

 

Autor: Roman Isheim, 04.09.2018, Thema: WhatsApp DSGVO

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WhatsApp DSGVO konform?

WhatsApp DSGVOHandwerker, Projektleiter, Key-Account-Manager oder andere Angestellte in Agenturen haben oft Kundenkontakt und führen diesen des Öfteren über WhatsApp. Sie speichern die Kontaktdaten des Kunden im Smartphone ab und können damit gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), die seit dem 25. Mai gilt, verstoßen. Denn WhatsApp hat automatisch Zugang auf alle gespeicherten Kontakte im Smartphone, unabhängig davon, ob derjenige auch WhatsApp nutzt. Dadurch muss der Kundenkontakt nicht einmal über WhatsApp stattfinden, sondern kann auch telefonisch erfolgen. Somit werden personenbezogene Daten an Dritte (WhatsApp) weitergegeben. Dafür wird aber laut DSGVO eine schriftliche Einwilligung der Person benötigt, deren Daten verarbeitet werden. Somit verstößt jeder, der WhatsApp beruflich nutzt und keine Erlaubnis von seinem Kunden bezüglich seiner Daten hat, gegen die DSGVO. Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Daten wie Telefonnummer oder Name.

Nicht nur die Kontaktdaten können für Ärger sorgen. Auch die Übermittlung von Fotos ist kritisch. Versendete Fotos werden vom Messenger-Dienst gespeichert. Somit wird auch hier eine schriftliche Einwilligung des Kunden benötigt. Denn ein Datenschutzverstoß kann nach Artikel 83 Absatz 4 DSGVO geahndet werden. Das bedeutet es können Bußgelder von bis zu 20 Millionen oder vier Prozent des Jahresumsatzes drohen. Allerdings erwarten Datenschutzexperten nicht allzu hohe Bußgelder.

 

WhatsApp DSGVO: Messenger-Dienst weiterhin im Unternehmen nutzen?

WhatsApp DSGVO: Messenger-Dienst weiterhin im Unternehmen nutzen?Intern kann der Messenger-Dienst weiterhin bedenkenlos genutzt werden, solange keine Kundendaten auf dem Smartphone gespeichert sind. Außerdem sollten auch keine personenbezogenen Daten hin- und hergeschickt werden. Zudem muss auch jeder Mitarbeiter mit der Speicherung seiner Daten zustimmen. Allgemein empfiehlt es sich jedoch WhatsApp nicht für den Austausch vertraulicher Informationen zu nutzen, da man nicht weiß, inwiefern die Informationen geschützt. Möchte man weiterhin WhatsApp auf dem Firmenhandy nutzen, muss der Kunden vorher informiert werden und muss der Speicherung seiner Daten ausdrücklich zustimmen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte den Messenger-Dienst am besten überhaupt nicht auf seinem Firmenhandy installieren. Wenn Mitarbeiter ihr privates Smartphone beruflich nutzen und der Messenger-Dienst bereits installiert war, kann der Arbeitgeber ihn nicht zwingen, die App zu löschen.

 

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WhatsApp DSGVO: So begehen Sie keinen Datenschutzverstoß

So begehen Sie keinen DatenschutzverstoßNutzen Sie ein iPhone können Sie bei WhatsApp unter dem Menüpunkt „Einstellungen, Datenschutz“ den Zugriff auf das Adressbuch verweigern. Dadurch müssten Sie sich keine Sorgen mehr machen. Bei Android-Nutzern gestaltet sich dies etwas komplizierter. Hier gibt es die Einstellung innerhalb der App nicht. Sie können sich eine weitere Adressbuch-App auf ihr Smartphone installieren. Auf die neue Adressbuch-App hat WhatsApp keinen Zugriff, da der Zugriff nur für das interne Adressbuch des Smartphones gilt. Eine weitere Möglichkeit ist ein Exchange-Container. Diese Programme kümmern sich darum, dass WhatsApp nicht auf andere Daten im Smartphone zugreifen kann. Eine weitere Alternative ist die Nutzung von anderen Messenger-Diensten wie beispielsweise Threema, Wire oder Signal. Die Dienste sind sicherer als WhatsApp und funktionieren ähnlich gut.

 

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